Zugangsvoraussetzungen
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule (BOS) in Bayern setzt voraus:
1. den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses und
2. die berufliche Vorbildung und
3. die Eignung für den Bildungsgang der BOS
Nachweis des mittleren Schulabschlusses durch
- das Abschlusszeugnis der Realschule
- das Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule
- die Oberstufenreife des Gymnasiums (bestandene 10. Klasse) oder das Zeugnis über die bestandene Besondere Prüfung
mit einem Notendurchschnitt von höchstens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik - das Zeugnis der Fachschulreife
- das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der Berufsschule oder der Berufsfachschule
- das Zeugnis über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss (Quabi)
- das Zeugnis der bayerischen Mittelschule über den mittleren Schulabschluss (M-Zug)
- ein anderes, als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (Entscheidung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
Generelle Voraussetzung ist, dass das Zugangszeugnis von einer öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) oder staatlich anerkannten Schule ausgestellt ist.
Die berufliche Vorbildung wird nachgewiesen durch
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene schulische Berufsausbildung oder
- eine bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder
- eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung
Die Ausbildungsrichtung an der BOS ist entsprechend der beruflichen Vorbildung vorgegeben (Zuordnungsliste des Kultusministeriums in Bayern) https://www.bfbn.de/berufsoberschule/berufszuordnung/.
Ein Wechsel der Ausbildungsrichtung ist unter besonderen Umständen nach einem Beratungsgespräch möglich.
Die Eignung für den Bildungsgang der BOS ist gegeben
- bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
- bei einem Notendurchschnitt von höchstens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss. Kann die Eignung über das Zeugnis des mittleren Schulabschlusses nicht nachgewiesen werden, so besteht die Möglichkeit, diese am Eignungstag in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik zu erwerben.
- bei erfolgreichem Besuch der Vorklasse oder des Vorkurses der Berufsoberschule
Die endgültige Aufnahme in die BOS ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit, die bis zum 15. Dezember des Aufnahmejahres dauert.
Für die Aufnahme in die Vorklasse der Berufsoberschule (BOS) genügt ein mittlerer Schulabschluss sowie der Nachweis über eine berufliche Vorbildung. Ein Eignungsnachweis ist nicht erforderlich. Schüler, die über keinen mittleren Schulabschluss verfügen, können die Vorklasse besuchen, wenn am Eignungstag in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens ein Durchschnitt von 4 Notenpunkten (ausreichend) erreicht wird.