Fachpraktische Ausbildung (FpA) bedeutet für unsere Schüler/-innen…
Grundsätzliches
In der 11.Jahrgangsstufe durchlaufen alle Schüler*innen eine fachpraktische Ausbildung.
In den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Internationale Wirtschaft sowie Wirtschaft und Verwaltung findet ein dreiwöchiger Turnus zwischen Unterricht und fachpraktischer Ausbildung statt.
Im Technikzweig wird die fachpraktische Tätigkeit sowohl in den schuleigenen Werkstätten als auch bei externen Partnerbetrieben durchgeführt.
Im Wirtschaftszweig haben wir diverse Betriebe unterschiedlichster Branchen. Dabei ist zu beachten, dass Sie im ersten und zweiten Schulhalbjahr unterschiedliche Stellen durchlaufen müssen.
Im Sozialzweig wird das Praktikum in den Tätigkeitsfeldern der Erziehung und Pflege abgeleistet. Der Wechsel der Praktikumsstelle und des Tätigkeitsbereiches findet zum Schulhalbjahr statt.
à Beachten Sie bitte den Praktikumskalender!
Kein Entgelt
Die Schüler*innen dürfen für die fachpraktische Tätigkeit kein Entgelt fordern oder entgegennehmen.
Schweigepflicht
Sie sind zum Stillschweigen über alle Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen der fachpraktischen Tätigkeit in außerschulischen Einrichtungen zur Kenntnis gelangen, soweit sie der Geheimhaltung unterliegen.
Fachpraktische Ausbildung
Die fachpraktische Ausbildung gliedert sich in die drei Teilbereiche: fachpraktische Tätigkeit (fpT), fachpraktische Anleitung (fpAn) und fachpraktische Vertiefung (fpV).
Wie bereits oben beschrieben, findet die fachpraktische Tätigkeit in schuleigenen Werkstätten und Betrieben statt. Die fachpraktische Anleitung wird von Lehrkräften der Schule übernommen, die sich auch um die Betreuung kümmern und die Schüler in den Praktikumswochen im Betrieb besuchen. Im Rahmen der fpAn werden die zu erstellenden Praktikumsberichte vor- und nachbesprochen, Organisatorisches geklärt und Erfahrungen aus dem Praktikum reflektiert.
Die fachpraktische Vertiefung findet in der AR Technik während der Praktikumsphase statt und beinhaltet das Fach Technisches Zeichnen. In der AR Wirtschaft und der AR Sozialwesen erfolgt die fachpraktische Vertiefung während der Schulwoche im Fach Informatik bzw. in Methoden und Prinzipien sozialer und pädagogischer Arbeit sowie Kunst im Kontext Sozialer Arbeit.
Berichtswesen und Dokumentation
Die zu erstellenden Praktikumsberichte sind für die Schüler*innen eine Möglichkeit, Praktikumserfahrungen aufzuarbeiten, einzuordnen und mit erworbenem Fachwissen zu verknüpfen. Die Abgabetermine sind unbedingt einzuhalten! Eine verspätete Abgabe der Berichte wird bei der Bewertung durch die Betreuungslehrkraft zwingend geahndet. Die Praktikumsmappe (Tätigkeitsnachweise, Fehlzeitenübersicht) sowie Praktikumsberichte sind von der Praktikumsstelle als auch vom Betreuungslehrer abzuzeichnen und gehen in die Gesamtbewertung mit ein.
Fehltage (z.B. Erkrankung)
Bei Verhinderungen im Praktikum muss die Ausbildungsstelle telefonisch benachrichtigt werden und eine Krankmeldung über WebUntis erfolgen. Am dritten Werktag nach dem ersten Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.
Unfall
Schüler*innen die in der Ausbildungsstelle oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleiden, müssen diesen Sachverhalt unverzüglich der Schule melden. Auf diese Weise ist der Versicherungsschutz gewährleistet.
Pflichtverletzung
Wird Schüler(n)*innen der Fachoberschule wegen Verletzung ihrer Pflichten die Fortsetzung der fachpraktischen Ausbildung verweigert, so besteht für diese Schüler*innen kein Anspruch, an einer anderen Stelle ausgebildet zu werden. Kann die fachpraktische Ausbildung nicht fortgesetzt werden, kann der Schulleiter das Schulverhältnis beenden.
Nichtbestehen und Bewertung
Bei mehr als 5 unentschuldigt versäumten Praktikumstagen gilt die fachpraktische Ausbildung als nicht bestanden. Bei einer Häufung von versäumten Praktikumstagen kann nach Ermessen der Schulleitung bzw. der Betreuungslehrkräfte die Nachholung – auch in den Ferien – angeordnet werden!
Die Bewertung im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung ergibt sich aus der doppelt gewichteten Punktzahl der fachpraktischen Tätigkeit sowie der einfach gewichteten Punktzahl der fachpraktischen Anleitung und der fachpraktischen Vertiefung. Die fachpraktische Ausbildung gilt auch dann als nicht bestanden, wenn in einem der 3 Teilbereiche 0 Punkte erzielt wurden oder die Halbjahresleistung in der fachpraktischen Ausbildung mit weniger als 4 Punkten bewertet wurde.
Berücksichtigung im Fachabiturzeugnis
Die in den beiden Halbjahren der 11. Jahrgangsstufe erzielten Leistungen in der fachpraktischen Ausbildung gehen in die Berechnung der Durchschnittsnote des Fachabiturzeugnisses ein.
Nähere Informationen zur fachpraktischen Ausbildung in den verschiedenen Ausbildungsrichtungen
Informationen zur fpA Sozialwesen
Informationen zur fpA Technik
Informationen zur fpA Wirtschaft
Informationen zur fpA Internationale Wirtschaft
Schulbeauftragter für die fachpraktische Ausbildung:
Christoph Martin, OStR
Telefon: 09721-97807-27
Fax: 09721-97807-47
E-Mail: