Die FW11c besucht das Amtsgericht in Schweinfurt
Am 22.02.24 besuchte die FW11c gemeinsam mit Fr. Ditterich im Rahmen des Rechtslehreunterrichts zwei Gerichtsverhandlungen am Amtsgericht in Schweinfurt. Die erste Verhandlung war am Schöffengericht in der Theresienstraße. Hier sind neben dem Verteidiger, dem Staatsanwalt und dem Richter, Schöffen (Laienrichter) anwesend, die den Richter bei seiner Entscheidung unterstützen.
Herrn Yasam, einem jungen Algerier, wurde der illegale Besitz, sowie der (gemeinschaftliche) Handel und Verkauf von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Insbesondere wurden hier Cannabis und Haschisch als Ware benannt. Er soll jene Substanzen regelmäßig am Rossmarkt und am Chateaudun-Park verkauft haben. Zudem wurde er wegen Waffenbesitzes, ein Messer, das zur Verletzung anderer Menschen bestimmt war, angeklagt.
Laut Anklageschrift hat er die Rauschmittel in Frankfurt am Main beschafft. Der Richter gab ihm die Möglichkeit sich zu den Vorwürfen zu äußern, was er zunächst verneint hat. Nach wiederholter Aufforderung gab er jedoch an, dass die Hälfte der Rauschmittel für den Eigenbedarf reserviert wurde, was einem Tageskonsum von 10 Gramm Cannabis entspricht und damit ein ausgesprochen hoher Wert für normale Verhältnisse ist.
Nach der Befragung des Angeklagten, gab es eine Zeugenaussage eines Polizisten, der beim Angeklagten 99,25 Gramm Marihuana im Wert von ungefähr 1.500 € sicherstellte.
Die Klasse hat einen ersten Eindruck von einer Gerichtsverhandlung erhalten, verließ jedoch vorzeitig die Verhandlung, da ohnehin ein zweiter Verhandlungstag angesetzt und kein Urteil zu erwarten war.
Die zweite Verhandlung fand im Hauptgebäude in der Rüfferstraße statt. Dem Angeklagten, einem Algerier, der im Ankerzentrum wohnt, wurde Diebstahl vorgeworfen. Er soll zwei Laptops der Marke Lenovo und Apple sowie eine Handtasche aus dem Auto einer Frau auf dem Kaufland-Parkplatz entwendet haben, um diese zu verkaufen.
Auf Nachfrage des Richters, gab der Angeklagte an, dass er die Laptops für zusammen 200,00 € erworben hat, ohne zu wissen, dass diese gestohlen waren. Bei der Zimmerdurchsuchung wurden die Objekte, die in Schweinfurt und Würzburg als gestohlen gemeldet wurden, über der Deckenplatte des Beschuldigten gefunden. Anhand der Logins der Laptops konnten diese den tatsächlichen Besitzern zugeordnet werden.
Da dem Angeklagten der Diebstahl nicht nachzuweisen war, forderte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer die Verurteilung aufgrund von Hehlerei. Der Verteidiger forderte ein geringeres Strafmaß, da der Angeklagte bereits zwei Monate und drei Wochen in Untersuchungshaft war.
Der Richter verurteilte den Angeklagten schließlich zu 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Richter Weber stand nach der Verhandlung noch für Fragen der Klasse zur Verfügung und hat einen interessanten Einblick in die Abläufe vor Gericht gegeben.
Jan Schmitt, FW11c